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KI-Verordnung Art. 4: KI-Kompetenz nachweisen
*Technische Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Text der Verordnung (EU) 2024/1689 im Amtsblatt.*
Art. 4 ist die Pflicht, die fast jedes Unternehmen trifft: Wer ein KI-System anbietet oder betreibt, muss nach besten Kräften sicherstellen, dass Beschäftigte und andere Personen, die in seinem Auftrag mit dem System arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Es kommt nicht darauf an, ob das System hochriskant ist. Der Vertrieb, der ChatGPT für Angebotstexte nutzt, fällt genauso darunter wie das Team, das einen Agenten in die Kundenbetreuung einbaut.
Seit wann und für wen
- Anwendbar seit 2. Februar 2025. Die Verschiebungen durch den Digital Omnibus betreffen die Hochrisiko-Pflichten, nicht Art. 4 (siehe Fristen).
- Betroffen sind Anbieter und Betreiber. Ein mittelständischer Betrieb, der ein zugekauftes KI-Tool einsetzt, ist Betreiber.
- Gemeint sind nicht nur Angestellte: auch Freelancer, Leiharbeitskräfte und Dienstleister, die das System in Ihrem Auftrag bedienen.
Was "ausreichend" heißt
Die Verordnung schreibt keinen Kurs und kein Zertifikat vor. Maßstab sind technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext: Wer mit einem Agenten Kreditanträge vorsortiert, braucht mehr als jemand, der sich E-Mails zusammenfassen lässt. Die Kommission hat in ihren FAQ klargestellt, dass ein reines Durchklicken allgemeiner Folien in der Regel nicht genügt.
In der Praxis heißt das drei Ebenen:
- Grundwissen für alle Nutzer: Was ein Sprachmodell kann und nicht kann, Halluzinationen, keine vertraulichen Daten in öffentliche Tools, wann ein Ergebnis zu prüfen ist.
- Rollenwissen: Wer Entscheidungen auf KI-Ausgaben stützt, muss deren Grenzen im eigenen Prozess kennen (z. B. Bias bei Bewerberauswahl).
- Verantwortliche: Wer Systeme auswählt, konfiguriert oder überwacht, braucht Wissen über Risiken, Protokollierung und die eigenen Pflichten aus der KI-Verordnung.
Welche Nachweise Sie ablegen sollten
Art. 99 nennt für Art. 4 kein eigenes Bußgeld auf EU-Ebene. Trotzdem ist der Nachweis wichtig: Bei einem Schadensfall, einer Prüfung durch die Marktüberwachung (in Deutschland nach dem Regierungsentwurf zur Durchführung der KI-Verordnung voraussichtlich die Bundesnetzagentur) oder einer Kundenanfrage im Einkauf wird gefragt, was Sie konkret getan haben.
| Nachweis | Inhalt |
|---|---|
| Inventar | Welche KI-Systeme im Einsatz sind, wer sie nutzt, wofür |
| Schulungsplan | Welche Rolle welche Inhalte bekommt, mit Intervall |
| Teilnahmeliste | Wer wann geschult wurde |
| Nutzungsrichtlinie | Was erlaubt ist, was nicht, wen man fragt |
| Aktualisierung | Datum der letzten Überprüfung nach Wechsel von Tools oder Einsatzzweck |
Betriebsrat nicht vergessen
Wird ein KI-System eingeführt, das Verhalten oder Leistung von Beschäftigten überwachen kann, greift in Deutschland regelmäßig das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Den Schulungsplan gemeinsam mit der Nutzungsrichtlinie in eine Betriebsvereinbarung aufzunehmen, erspart eine zweite Runde.
Schneller Start
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Wie hoch wäre das Bußgeld in Ihrem Fall? Kostenlos im KI-Bußgeldrechner berechnen. Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27), Entwurf der technischen Dokumentation (Anhang IV), KI-Kompetenzplan (Art. 4) und Hinweise nach Art. 50, aus Ihren Angaben erstellt und signiert: das EU-AI-Act-Dokumentenpaket auf Deutsch für 99 USD.