Ist unser KI-System Hochrisiko nach der KI-Verordnung?

Kreuzen Sie alles an, was auf Ihr KI-System oder Ihren KI-Agenten zutrifft. Die Prüfung folgt Art. 5 (verbotene Praktiken), Art. 6 Abs. 1 mit Anhang I (Sicherheitsbauteile regulierter Produkte) und Art. 6 Abs. 2 und 3 mit Anhang III (Hochrisiko-Anwendungsfälle). Läuft vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen.

1. Verbotene Praktiken Art. 5
2. Regulierte Produkte Art. 6 Abs. 1, Anhang I
3. Anwendungsfälle Art. 6 Abs. 2, Anhang III
4. Ausnahme Art. 6 Abs. 3
5. Ihre Rolle

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in der veröffentlichten Fassung; die Kommission kann Anhang III und die Geltungsbeginne der Hochrisiko-Pflichten ändern. Ein Anbieter, der sich auf die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 beruft, muss diese Bewertung dokumentieren und das System dennoch registrieren (Art. 6 Abs. 4, Art. 49 Abs. 2).

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