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KI-Verordnung Art. 27: Grundrechte-Folgenabschätzung
*Technische Orientierung, keine Rechtsberatung.*
Die Grundrechte-Folgenabschätzung (englisch *Fundamental Rights Impact Assessment*, FRIA) ist die Betreiberpflicht, die am meisten Papier erzeugt. Sie ist vor der ersten Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems durchzuführen und der Marktüberwachungsbehörde mitzuteilen.
Wer sie erstellen muss
Nicht jeder Betreiber, sondern drei Gruppen:
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Bund, Länder, Kommunen, Anstalten, Körperschaften.
- Private Einrichtungen, die öffentliche Dienste erbringen: etwa Träger von Schulen, Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen, Energie- und Wasserversorger.
- Betreiber bestimmter Anhang-III-Systeme unabhängig von ihrer Rechtsform: Kreditwürdigkeitsprüfung und Bonitätsbewertung natürlicher Personen (Nr. 5 lit. b) sowie Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung (Nr. 5 lit. c).
Ausgenommen sind Systeme für kritische Infrastruktur (Anhang III Nr. 2).
Was hineingehört (Art. 27 Abs. 1)
| Teil | Frage, die zu beantworten ist |
|---|---|
| a | In welchen Prozessen wird das System eingesetzt, für welchen Zweck? |
| b | Wie lange und wie häufig? |
| c | Welche Personengruppen sind voraussichtlich betroffen? |
| d | Welche konkreten Schadensrisiken bestehen für diese Gruppen? |
| e | Wie ist die menschliche Aufsicht nach Betriebsanleitung umgesetzt? |
| f | Welche Maßnahmen greifen, wenn Risiken eintreten, einschließlich interner Governance und Beschwerdeweg? |
Verhältnis zur DSGVO-Folgenabschätzung
Wer bereits eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO gemacht hat, muss nicht bei null anfangen: Art. 27 Abs. 4 erlaubt, die FRIA als Ergänzung der DSFA zu erstellen. Der Unterschied liegt im Blickwinkel: Die DSFA fragt nach Risiken der Datenverarbeitung, die FRIA nach Folgen für alle Grundrechte, etwa Diskriminierung, Zugang zu Leistungen, effektiver Rechtsschutz. In deutschen Behörden und Banken ist der Datenschutzbeauftragte meist der richtige Mitautor.
Aktualisieren, nicht nur einmal schreiben
Ändert sich einer der Punkte (neuer Einsatzzweck, neue Personengruppe, neues Modell), ist die Abschätzung zu aktualisieren. Das gelingt nur, wenn Sie wissen, was das System tatsächlich tut. Die Betriebsprotokolle nach Art. 26 Abs. 6 sind deshalb die Datengrundlage für jede Fortschreibung.
Schneller zur ersten Fassung
Das EU-AI-Act-Dokumentenpaket erzeugt aus Ihren Angaben einen FRIA-Entwurf nach Art. 27 Abs. 1 lit. a bis f, dazu Anhang-IV-Entwurf, KI-Kompetenzplan und Art.-50-Hinweise, signiert als PDF und editierbares Markdown (Dokumente auf Englisch, zur Übernahme in Ihre Vorlage).
Wie hoch wäre das Bußgeld in Ihrem Fall? Kostenlos im KI-Bußgeldrechner berechnen. Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27), Entwurf der technischen Dokumentation (Anhang IV), KI-Kompetenzplan (Art. 4) und Hinweise nach Art. 50, aus Ihren Angaben erstellt und signiert: das EU-AI-Act-Dokumentenpaket auf Deutsch für 99 USD.