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KI-Verordnung Art. 26: Betreiberpflichten

*Technische Orientierung, keine Rechtsberatung.*

Die meisten deutschen Unternehmen entwickeln keine KI-Systeme, sie setzen sie ein: ein Bewerber-Screening vom HR-Softwareanbieter, ein Scoring-Modul im Kernbankensystem, ein Agent im Kundenservice. Die Verordnung nennt sie "Betreiber" (englisch *deployer*), und Art. 26 gibt ihnen eigene Pflichten, die nicht an den Anbieter delegiert werden können.

Die Pflichten im Überblick

AbsatzPflichtWas Sie konkret tun
1Nutzung gemäß BetriebsanleitungAnleitung des Anbieters anfordern, Einsatz daran ausrichten
2Menschliche Aufsicht durch kompetente PersonenVerantwortliche benennen, schulen (Art. 4), mit Befugnis ausstatten
4Eingabedaten relevant und repräsentativ, soweit Sie sie kontrollierenDatenqualität der eigenen Eingaben prüfen
5Betrieb überwachen, Risiken und schwerwiegende Vorfälle meldenMonitoring einrichten, Meldeweg an Anbieter und Behörde festlegen
6Automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahrenProtokolle unter eigener Kontrolle sichern
7Arbeitnehmervertreter und Betroffene vor Einsatz am Arbeitsplatz informierenBetriebsrat einbinden, Beschäftigte informieren
11Betroffene informieren, wenn Entscheidungen über sie mit Hochrisiko-KI getroffen werdenHinweis in Bescheid, Absage oder Vertrag

Öffentliche Stellen und bestimmte private Betreiber (Kreditwürdigkeit, Lebens- und Krankenversicherung) müssen zusätzlich eine Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 durchführen.

Die Falle bei Abs. 6: Wessen Protokolle?

Die Protokollierung baut der Anbieter ein (Art. 12). Aufbewahren müssen Sie sie, soweit sie Ihrer Kontrolle unterliegen. Läuft das System als SaaS beim Anbieter, liegen die Protokolle dort. Im Streitfall haben Sie dann nur, was der Anbieter herausgibt, und können nicht zeigen, dass es vollständig ist. Klären Sie im Vertrag, dass Sie Protokolle exportieren können, in einem Format, dessen Integrität sich unabhängig prüfen lässt.

Deutsche Besonderheiten

Was ein Verstoß kostet

Pflichtverletzungen von Betreibern können mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 99). Ihren konkreten Rahmen zeigt der KI-Bußgeldrechner.

Wie hoch wäre das Bußgeld in Ihrem Fall? Kostenlos im KI-Bußgeldrechner berechnen. Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27), Entwurf der technischen Dokumentation (Anhang IV), KI-Kompetenzplan (Art. 4) und Hinweise nach Art. 50, aus Ihren Angaben erstellt und signiert: das EU-AI-Act-Dokumentenpaket auf Deutsch für 99 USD.

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