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KI-Verordnung Art. 50: Transparenzpflichten

*Technische Orientierung, keine Rechtsberatung.*

Art. 50 gilt ab 2. August 2026 und wurde durch den Digital Omnibus nicht verschoben. Er betrifft nicht nur Hochrisiko-Systeme, sondern praktisch jeden Chatbot auf einer deutschen Website und jedes Unternehmen, das KI-generierte Texte, Bilder oder Videos veröffentlicht.

Vier Pflichten, zwei Adressaten

AbsatzWerPflicht
1AnbieterSysteme, die mit Menschen interagieren, so gestalten, dass diese wissen, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht offensichtlich ist
2AnbieterSynthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als KI-erzeugt kennzeichnen
3BetreiberBetroffene über den Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren
4BetreiberDeepfakes offenlegen; KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen, sofern kein Mensch redaktionell verantwortet

Die Information muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, klar und barrierefrei.

Was das für den Website-Chatbot heißt

"Offensichtlich" ist eng auszulegen. Ein Chatfenster mit Namen "Lisa" und Foto ist nicht offensichtlich eine KI. Eine sichere Formulierung im ersten Nachrichtenfenster:

Hallo, ich bin der KI-Assistent von Muster GmbH. Ich bin ein automatisiertes System
und kann mich irren. Für verbindliche Auskünfte verbinde ich Sie gern mit unserem Team.

Wer einen Chatbot eines Drittanbieters einbindet, ist Betreiber; die Gestaltung nach Abs. 1 schuldet der Anbieter, in der Praxis prüfen aber Kunden und Abmahnvereine die Website des Betreibers. Den Hinweis selbst sichtbar zu machen, kostet nichts.

Generierte Inhalte im Marketing

Belegen, dass der Hinweis erscheint

Bei einer Beschwerde müssen Sie zeigen, dass der Hinweis in jeder Unterhaltung tatsächlich ausgespielt wurde, nicht nur, dass er im Code steht. Ein Protokoll, das jede Sitzung mit der ersten Systemnachricht festhält und manipulationssicher verkettet ist, beantwortet die Frage in einer Minute.

Kosten eines Verstoßes und Werkzeuge

Verstöße gegen Art. 50 können bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Jahresumsatzes kosten (Art. 99). Hinweistexte für Ihren Fall erzeugt der kostenlose AI-Disclosure-Generator; die Art.-50-Hinweise in Vertragsqualität sind Teil des Dokumentenpakets.

Wie hoch wäre das Bußgeld in Ihrem Fall? Kostenlos im KI-Bußgeldrechner berechnen. Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27), Entwurf der technischen Dokumentation (Anhang IV), KI-Kompetenzplan (Art. 4) und Hinweise nach Art. 50, aus Ihren Angaben erstellt und signiert: das EU-AI-Act-Dokumentenpaket auf Deutsch für 99 USD.

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