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KI-Verordnung Anhang III: Hochrisiko-Bereiche
*Technische Orientierung, keine Rechtsberatung.*
Anhang III ist die Liste, die über Art. 6 Abs. 2 entscheidet, ob ein KI-System hochriskant ist. Maßgeblich ist nicht die Technik, sondern der Einsatzzweck: Dasselbe Sprachmodell ist beim Zusammenfassen von Protokollen unkritisch und beim Vorsortieren von Bewerbungen hochriskant.
Die acht Bereiche
| Nr. | Bereich | Typische Beispiele in Deutschland |
|---|---|---|
| 1 | Biometrie (soweit erlaubt) | Biometrische Fernidentifizierung, Kategorisierung nach geschützten Merkmalen, Emotionserkennung außerhalb von Arbeit und Bildung |
| 2 | Kritische Infrastruktur | Steuerung von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetzen, Straßenverkehr, digitale Infrastruktur |
| 3 | Allgemeine und berufliche Bildung | Zulassung zu Hochschulen und Ausbildung, Bewertung von Prüfungen, Proctoring |
| 4 | Beschäftigung und Personalmanagement | Stellenanzeigen gezielt ausspielen, Bewerbungen filtern und bewerten, Beförderung, Kündigung, Aufgabenverteilung, Leistungsüberwachung |
| 5 | Grundlegende private und öffentliche Dienste | Anspruch auf Sozialleistungen, Kreditwürdigkeit natürlicher Personen (nicht Betrugserkennung), Risiko und Preis in Lebens- und Krankenversicherung, Priorisierung von Notrufen |
| 6 | Strafverfolgung | Risikobewertung von Personen, Beweisbewertung, Profiling bei Ermittlungen |
| 7 | Migration, Asyl, Grenzkontrolle | Prüfung von Anträgen, Risikobewertung bei Einreise |
| 8 | Justiz und demokratische Prozesse | Unterstützung von Gerichten bei Sachverhalt und Recht, Beeinflussung von Wahlen |
Die häufigsten Fälle im Mittelstand
Personalwesen (Nr. 4) ist der Bereich, den die meisten Unternehmen unterschätzen. Ein ATS mit "KI-Matching", ein Agent, der Lebensläufe zusammenfasst und eine Rangfolge bildet, ein Tool zur Schichtplanung nach Leistungsdaten: alles Anhang III. Weil hier praktisch immer Profiling stattfindet, greift die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 nicht.
Kreditwürdigkeit (Nr. 5 lit. b) betrifft Banken, Sparkassen, Leasinggesellschaften und BNPL-Anbieter. Betrugserkennung ist ausdrücklich ausgenommen, Bonitätsscoring nicht. Diese Betreiber müssen zusätzlich eine Grundrechte-Folgenabschätzung erstellen.
Kritische Infrastruktur (Nr. 2) betrifft Stadtwerke und Netzbetreiber, soweit die KI Sicherheitsbauteil der Steuerung ist, nicht die Prognose für den Energiehandel.
Was aus der Einstufung folgt
Anbieter eines Anhang-III-Systems brauchen Risikomanagement, technische Dokumentation nach Anhang IV, Protokollierung nach Art. 12, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung und Registrierung. Betreiber haben die Pflichten aus Art. 26. Wann das gilt, steht in den Fristen 2026/2027.
Einstufung in zwei Minuten
Die kostenlose Hochrisiko-Klassifizierung führt Sie durch Anhang III und die Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 3, ohne dass Daten Ihren Browser verlassen.
Wie hoch wäre das Bußgeld in Ihrem Fall? Kostenlos im KI-Bußgeldrechner berechnen. Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27), Entwurf der technischen Dokumentation (Anhang IV), KI-Kompetenzplan (Art. 4) und Hinweise nach Art. 50, aus Ihren Angaben erstellt und signiert: das EU-AI-Act-Dokumentenpaket auf Deutsch für 99 USD.